7.2 Ferner kann den Rekurrenten nicht gefolgt werden (Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 7.6.2024, S. 1), dass die Berechnung der EL aufzeige, dass die Mutter die anrechenbaren Ausgaben ohne die Aufrechnung des Verzichts auf die Nutzniessung (CHF 25'727.--) nicht habe decken können. Diese vermeintliche Lücke aufgrund der gekürzten EL entstand nur, weil die Mutter freiwillig auf die Nutzniessung und somit auf die Mieteinnahmen verzichtete. Die zu Gunsten der Mutter bestehende Nutzniessung wurde nämlich mit definitivem Heimeintritt am 20. Juli 2020 wie vereinbart und ohne adäquaten Gegenwert im Grundbuch gelöscht (Bst. B).