-6- Finanzierung des Lebensunterhalts zumutbar erscheint (Leuch/Schlup Guignard in: Praxiskommentar zum Berner Steuergesetz, Band 1, Artikel 1 bis 125, 2014, N. 48 zu Art. 40 StG). Diese objektiv klare Regelung, die sich an einer jährlichen Einkommens- und Vermögensgrenze orientiert, bietet Gewähr dafür, dass alle Steuerpflichtigen gleich behandelt werden.