Die unterstützte Person muss demnach auf die Unterstützung angewiesen sein. Dabei sind objektive Gesichtspunkte massgebend, nicht die subjektiven Bedürfnisse der unterstützten Person (VGE 100 2016 313/314 vom 20.9.2018, E. 4.2). Gemäss Wegleitung und langjähriger Praxis der Steuerverwaltung (vgl. Wegleitung "Natürliche Personen", einsehbar unter: , Rubriken "Publikationen > Wegleitungen > 2020 > Natürliche Personen (Privatpersonen) > Steuerjahr 2020 >