33 Abs. 1 Bst. hbis DBG sind – um Doppelabzüge zu vermeiden – nur in dem Umfang abzugsfähig, in dem sie den Unterstützungsabzug übersteigen (VGE 100 2023 109/110 vom 12.4.2024, E. 2.1; VGE 100 2021 93/94 vom 27.1.2022, E. 2.1). Somit ist der Abzug von behinderungsbedingten Kosten ausgeschlossen, wenn der Unterstützungsabzug nicht gewährt werden kann. Dementsprechend ist vorab zu prüfen, ob die Steuerverwaltung den Unterstützungsabzug jeweils zu Recht gewährt hat.