H. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 hat die Steuerrekurskommission die Rekurrenten über eine mögliche reformatio in peius informiert und ihnen Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äussern. Die Rekurrenten haben sich mit Eingabe vom 19. Dezember 2024 vernehmen lassen. I. Die Steuerrekurskommission hat den Rekurrenten mit Schreiben vom 27. Dezember 2024 einen Richterwechsel mitgeteilt. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: