F. Mit Eingabe vom 15. Juli 2024 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. Hierbei haben sie sinngemäss klargestellt, dass sie insgesamt -3- nur Unterstützungsleistungen von CHF 16'835.-- und nicht von CHF 24'740.-- beantragen. Die CHF 7'905.-- würden diverse Unterstützungsleistungen aus den Vorjahren betreffen und seien für das Steuerjahr 2020 unbeachtlich. G. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich nicht vernehmen lassen.