Deshalb hätten sie die Mutter mit CHF 24'740.-- (2020) unterstützen müssen. Aus der Verfügung der Ausgleichskasse sei ersichtlich, dass die Mutter die anrechenbaren Ausgaben ohne die "sonstigen Einnahmen" (Verzicht auf Nutzniessung) von CHF 25'727.-- (pag. 74) nicht habe decken können. Zudem würde die kantonale Durchschnittsprämie (CHF 5'844.--) die Kosten der Krankenkasse nicht decken. Hier fehlten rund CHF 4'000.-- pro Jahr, die sie hätten tragen müssen. Die eingereichten Kontoauszüge (pag.