D. Gegen die Einspracheentscheide 2020 vom 15. Mai 2024 haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 7. Juni 2024 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen sinngemäss, die Einspracheentscheide 2020 (sowie 2021) seien aufzuheben und es seien die den Unterstützungsabzug übersteigenden behinderungsbedingten Kosten der Mutter zum Abzug zuzulassen. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen aus, die Mutter habe trotz EL die Heimkosten nicht bezahlen können. Deshalb hätten sie die Mutter mit CHF 24'740.-- (2020) unterstützen müssen.