241 Abs. 1 Bst. a StG auf sämtliche Verzugszinsen des Verkäufers wird in RKE 100 2002 4396 vom 17.2.2004, nicht publiziert, im Wesentlichen damit begründet, dass gemäss Wortlaut des in der gesetzlichen Grundlage vorhandenen Begriffs der "Steuer" (gleichzusetzen mit dem Begriff der Steuerforderung) alle vom Gesetz vorgesehenen Bestandteile und damit insbesondere auch die Verzugszinsen umfasst seien (RKE 100 2002 4396 vom 17.2.2004, E. 4, nicht publiziert; damals mit Verweis auf Blumenstein/Locher, System des