Es sei Sache der angerufenen Steuerrekurskommission, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, sei es durch Gewährung der Akteneinsicht oder zumindest durch Bekanntgabe des entscheidrelevanten Akteninhalts. In diesem Zusammenhang führt die Rekurrentin auch konkret auf, welche Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Handänderung 2012 zumindest beantwortet werden müssten, um die Vorgänge bzw. die Nichtbesteuerung nachvollziehen zu können (Rekurs vom 27.5.2024, Rz. 33). Betreffend