E. Die Rekurrentin bzw. deren Vertreter hat gegen den Einspracheentscheid vom 25. April 2024 mit Eingabe vom 27. Mai 2024 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs erhoben. Sie beantragt unter Kosten- und Entschädigungsfolge, (1) den Einspracheentscheid im Pfandrechtsverfahren aufzuheben, (2) eine vollständige Akteneinsicht, (3) die für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer massgebenden Anlagekosten auf mindestens CHF 690'000.-- festzulegen und (4) das Grundpfandrecht nicht auf die von der Verkäuferin geschuldeten Verzugszinsen zu erstrecken.