B. Zur Sicherung der noch ausstehenden Steuerforderung wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht von CHF 41'464.15 zu Lasten der Rekurrentin im Grundbuch eingetragen. Mit Schreiben vom 16. November 2021 verlangte die Grundpfandeigentümerin (d.h. die Rekurrentin) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), eine Pfandrechtsverfügung, um (wie gesetzlich vorgesehen) die ursprünglich gegenüber der Verkäuferin festgesetzten Grundstückgewinnsteuern einer nochmaligen, vollen Überprüfung unterziehen zu können und um Bestand und Umfang des Pfandrechts verbindlich festlegen zu lassen.