Die Rechtsschrift hat insbesondere das Rechtsbegehren und die Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. - 16 - 5. Zu eröffnen an: ▪ E.________ zuhanden von A.________ ▪ Steuerverwaltung des Kantons Bern ▪ Einwohnergemeinde F.________ IM NAMEN DER STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Die Richterin Die Gerichtsschreiberin Nanzer Zbinden - 17 -