8.5 Insofern sind die Einwände hinsichtlich des Erwerbspreises und der wertvermehrenden Aufwendungen unbegründet und diese werden mit CHF 42'919.-- bestätigt. Der aufgeschobene Rohgewinn beträgt somit CHF 54'142.60 (Reinvestition von CHF 934'016.60 abzüglich Anlagekosten "Veräusserungsobjekt" bzw. Eigenheim von CHF 879'874.--).