Die Klage wurde mit Entscheid vom 27. November 2015 abgewiesen (pag. 37-60). Aufgrund einer Vereinbarung vom 8. Dezember 2016 zogen sie ihre Berufung an das Obergericht des Kantons Bern zurück, weshalb dieses das Verfahren gleichentags als erledigt abschrieb (pag. 63-64). Aus der Vereinbarung geht lediglich hervor, dass die Rekurrentin und der Miteigentümer in Abweichung des erstinstanzlichen Urteils CHF 20'000.-- von der Verkäuferin erhalten. Die Beweggründe für die Zahlung gehen aus dem Dokument nicht hervor (pag. 61-62). Für die Steuerrekurskommission ist nicht ersichtlich, inwiefern die CHF 20'000.-- an sich einen wertvermehrenden Charakter haben sollen.