- 14 - 8.3 Der Vertreter bringt im Schreiben vom 22. August 2024 vor, dass gewisse vorinstanzlich bereits geltend gemachte Anwalts- und Gerichtskosten zu einer Wertsteigerung geführt hätten. Hintergrund ist, dass die Rekurrentin und der Miteigentümer am 1. April 2014 Klage am Regionalgericht ________ hinsichtlich der Wärmepumpe erhoben haben, da sie nicht einverstanden waren mit deren Verbauung durch die Verkäuferin. Die Klage wurde mit Entscheid vom 27. November 2015 abgewiesen (pag.