8.2 Die im Rahmen des Einspracheverfahrens seitens der Steuerverwaltung akzeptierten wertvermehrenden Aufwendungen im Umfang von CHF 42'919.-- (Bst. C) sind vor der Steuerrekurskommission unstrittig. Die Steuerrekurskommission hatte jedoch Zweifel hinsichtlich zweier von der Steuerverwaltung mit Verweis auf das Jahr 2023 aufgeführten Belege (vgl. Bst. G). Nachdem vom Vertreter mit Eingabe vom 31. März 2025 belegt worden ist, dass diese Rechnungen aus dem Jahr 2013 (und nicht aus dem Jahr 2023) stammen (vgl. Beilagen 9 und 10 zum Schreiben vom 31.3.2025), besteht seitens der Steuerrekurskommission kein Anlass, darauf zurückzukommen.