Die Steuerverwaltung bringt demgegenüber schlüssig vor, dass sich die angerechneten CHF 790'000.-- wie folgt zusammensetzen: CHF 430'000.-- für den hälftigen (ursprünglichen) Miteigentumsanteil am Eigenheim und CHF 360'000.-- für den zweiten Miteigentumsanteil am Eigenheim. Diese beiden Beträge gelten auch die Übernahme der Parkplätze ab und ergeben sich aus den jeweiligen Kaufverträgen, welche im Grundbuch eingetragen worden sind (vgl. Bst. A). Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags hinsichtlich des Miteigentumsanteils des Miteigentümers (betreffend das Eigenheim, bestehend aus dem Doppeleinfamilienhaus und den beiden Einstellplätzen, vgl. Bst.