13), wobei die hälftigen Kosten des gemeinschaftlichen Eigenheimkaufs im Jahr 2013 (CHF 20'198.75 : 2 = gerundet CHF 10'099.--) und die gesamten Kosten der Miteigentumsübernahme im Jahr 2019 (CHF 3'738.--) berücksichtigt worden sind (vgl. pag. 13- 14; die Rechnungen liegen der Steuerrekurskommission nicht vor). Zudem enthalten die Anlagekosten den Erwerbspreis sowie die wertvermehrenden Aufwendungen am Eigenheim. Diese beiden Positionen sind vorliegend teilweise strittig.