Die Schlägerei habe bei ihm ein Hämatom am linken Auge und eine Prellung an der HWS verursacht. Darüber hinaus sind zwei Belege hinsichtlich einer Operation der Rekurrentin im Jahr 2023 eingereicht worden. Inwiefern diese beiden Belege die Vorbringen zur angeblichen Bandengewalt bzw. Bedrohungssituation belegen sollen, ist für die Steuerrekurskommission nicht ersichtlich. Somit ist einzig einschlägig belegt, welche körperlichen Folgen die Schlägerei für den Sohn hatte. Weitere Belege zur akuten Bedrohungssituation liegen nicht vor.