Insofern ist für den einen Miteigentumsanteil ein Besitzesdauerabzug von 18 % und für den anderen 0 % zu berücksichtigen (Berechnungsvariante II der Steuerverwaltung). Der Grundstückgewinn hinsichtlich dem ursprünglichen Miteigentumsanteil beträgt folglich gerundet CHF 121'353.-- (hälftiger Rohgewinn von CHF 147'991.70 minus Besitzesdauerabzug von 18 % ausmachend CHF 26'638.50) und derjenige hinsichtlich des zweiten Miteigentumsanteils gerundet CHF 147'992.--. Zusammen ergibt sich daraus ein steuerbarer Grundstückgewinn von CHF 269'345.--.