5.5 Die Reinvestition beträgt nach dem Gesagten CHF 934'016.60 (Kaufpreis von CHF 935'000.-- abzüglich Anteil Erneuerungsfonds von CHF 7'122.55 zuzüglich Handänderungskosten von CHF 6'139.15). Damit beträgt der Rohgewinn (nicht reinvestierter Gewinn) CHF 295'983.40 (CHF 1'230'000.-- [Erlös] - CHF 934'016.60). 6. Davon ist der Besitzesdauerabzug zu subtrahieren. Diesbezüglich macht der Vertreter geltend, dass neun Jahre, entsprechend einem Abzug von 18 %, zu berücksichtigen seien und nicht 9 %. Art. 144 Abs. 1 StG normiert, dass wenn die steuerpflichtige Person das veräusserte Grundstück während mindestens fünf Jahren zu Eigentum hatte, sich der Grundstückgewinn um