-6- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden [StHG], 4. Aufl., 2022, N. 131 zu Art. 12 StHG; vgl. auch Ziff. 1.1 des von der Steuerverwaltung des Kantons Bern herausgegebenen Merkblatts zum Steueraufschub [abrufbar unter: , Rubriken "Publikationen > Merkblätter > Grundstückgewinnsteuer > Merkblatt E: Ersatzbeschaffung im Privatvermögen und Eigentumswechsel unter Eheleuten – Steueraufschub", gültig ab 2021]; nachfolgend: MB E).