Diverse Umstände hätten jedoch dazu geführt, dass sich die Rekurrentin im Jahr 2017 von ihrem Lebenspartner bzw. ehemaligen Miteigentümer getrennt habe. Sie habe den (gepfändeten) Miteigentumsanteil des Miteigentümers erst nach Beizug eines Rechtsanwalts und der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens durch Kaufvertrag (vgl. Bst. A) und Vergleich vom 19. Dezember 2018 (vgl. Beilage 4 zur Eingabe vom 31.3.2025) übernehmen können. Am 16. Januar 2021 sei C.________, einer der drei Söhne der Rekurrentin, geb. ________ 2003 (Sohn), beim Bahnhof in F.________ von einer Bande von 18 Jugendlichen ("________") brutal zusammengeschlagen worden.