-3- eingereicht. Darüber hinaus hat er betreffend bisher nicht berücksichtigte Anwalts- und Gerichtskosten darauf hingewiesen, dass das Gerichtsverfahren hinsichtlich Standort Wärmepumpe gegen die Verkäuferin (des Eigenheims) mit einem Vergleich habe abgeschlossen werden können. Dies habe nach Auffassung der Rekurrentin zu einer Wertsteigerung des Eigenheims geführt.