Zusammen ergebe dies die berücksichtigten Anlagekosten von CHF 790'000.-- (inkl. Parkplätzen). Hinsichtlich des Besitzesdauerabzugs sei darauf hinzuweisen, dass der Vertreter fälschlicherweise bei beiden Miteigentumsanteilen von einer Haltedauer von neun Jahren ausgehe, obwohl die Rekurrentin den zweiten Miteigentumsanteil erst im Jahr 2019 erworben habe (im Grundbuch eingetragen am 16.1.2019). Der steuerbare Grundstückgewinn mit den unterschiedlichen Besitzesdauern könne mit zwei Berechnungsvarianten ermittelt werden: Einerseits indem der durchschnittliche Besitzesdauerabzug berechnet werde (wie im Einspracheentscheid).