E. Die Steuerverwaltung hat sich am 20. Juni 2024 vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung des Rekurses beantragt. Für den ursprünglichen Miteigentumsanteil der Rekurrentin am Eigenheim seien CHF 430'000.-- als Anlagekosten zu berücksichtigen (die Hälfte des gesamten Kaufpreises von CHF 860'000.-- inkl. Parkplätze). Dazu kämen CHF 360'000.--. Diesen Betrag habe sie dem Miteigentümer für dessen Miteigentumsanteil am Eigenheim (inkl. Parkplätzen) bezahlt. Zusammen ergebe dies die berücksichtigten Anlagekosten von CHF 790'000.-- (inkl. Parkplätzen).