D. Gegen den Einspracheentscheid hat der Vertreter am 8. Mai 2024 namens der Rekurrentin Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt einerseits die Korrektur des Besitzesdauerabzugs von 9 % auf 18 % (Besitzesdauer von neun Jahren) und andererseits die Berücksichtigung von Anlagekosten beim Veräusserungsobjekt von CHF 860'000.-- (nicht CHF 790'000.--, da damit die beiden Parkplätze unberücksichtigt bleiben würden). Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen betrage der sofort steuerbare Gewinn CHF 242'708.-- und der aufgeschobene Rohgewinn minus CHF 15'859.--.