Insofern resultierte ein nicht reinvestierter Teil (Rohgewinn) von CHF 295'985.--. Unter Berücksichtigung eines Besitzesdauerabzugs von 9 % (Durchschnitt von 18 % Besitzesdauerabzug für den neun Jahre gehaltenen Miteigentumsanteil sowie von 0 % für den vom Miteigentümer im Jahr 2019 erworbenen Miteigentumsanteil) ergab sich ein sofort steuerbarer Gewinn von CHF 269'346.--. Der infolge Ersatzbeschaffung (teilweise) aufgeschobene Rohgewinn wurde mit CHF 78'613.-- veranlagt (Reinvestition von CHF 934'015.-- abzüglich "Anlagekosten Veräusserungsobjekt" von CHF 855'402.-- [Erwerbspreis von CHF 790'000.-- zuzüglich Handänderungskosten von