B. Mit Veranlagungsverfügung vom 26. Januar 2024 setzte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), den steuerbaren Grundstückgewinn vom 14. November 2022 (grundbuchliche Eintragung Verkauf Eigenheim; Akten der Steuerverwaltung, pag. 11) für den Verkauf des Eigenheims auf gerundet CHF 269'300.-- fest. Dabei ging sie von einem Erlös von CHF 1'230'000.-- sowie einer Reinvestition von CHF 934'015.-- aus (Kaufpreis von CHF 935'000.-- abzüglich Anteil Erneuerungsfonds von gerundet CHF 7'123.-- zuzüglich Handänderungskosten von CHF 6'138.--). Insofern resultierte ein nicht reinvestierter Teil (Rohgewinn) von CHF 295'985.--.