4.3 Somit ergibt sich ein Gesamtbild, wonach der Rekurrent für die Ausübung seiner Tätigkeiten den Kastenwagen nicht genutzt hat bzw. auf diesen nicht angewiesen war (E. 4.2.1 bis E. 4.2.5). Aussagekräftige Belege (wie ein Fahrtenbuch, den Kunden in Rechnung gestellte Fahrten, explizite "vor-Ort-Serviceverträge" oder Klauseln in vorhandenen Verträgen betreffend die Kostenregelung zu bestimmten Fahrten und Spesen) für die tatsächliche, geschäftliche Nut-