4.2.6 Zu beurteilen bleibt weiter der angebliche Geschäftsbereich "Produkteentwicklung" für den Hersteller des Kastenwagens des Rekurrenten (vgl. E. 4.1). Der Rekurrent hat in diesem Zusammenhang eine selbst zusammengestellte Dokumentation eingereicht (pag. 331 sowie Rekurs und Beschwerdebeilage 12). Darin wird beschrieben, welche Zubehör-Produkte der Rekurrent u.a. mit einem 3D-Drucker und gestützt auf "Kundenrückmeldungen" für seinen Kastenwagen selbst entwickelt und hergestellt haben will (Toilettenpapierhalter, Einsatz für Badezimmerschrank, div. Verstau-/Aufbewahrungslösungen).