Die Aufgabenbereiche des Rekurrenten gemäss Verträgen umfassten vielmehr administrative Tätigkeiten, die standortungebunden ausgeführt werden konnten. Insofern kann zusammenfassend festgehalten werden, dass einerseits ein Fahrzeug bei der Begleitung von IT-Beschaffungsprozessen (Bedarfsermittlung, Auswahl von Lieferanten, Bestellüberwachung, etc.) unnötig ist und andererseits die behaupteten "Materialtransporte" bzw. geschäftlichen Fahrten nicht belegt sind.