_) eines Co-Working Spaces für Teamevents und Künstlerinnen ab April 2023 als zusätzliches Standbein. Drittens im Bereich der Produktentwicklung von "After-Market Produkten" für seinen Kastenwagen bzw. für den Hersteller seines Kastenwagens (vgl. zum Ganzen Bst. A, Bst. C und insbesondere pag. 148). Im Einzelnen habe der Kastenwagen dem Rekurrenten als Transportmittel für Personen und Waren (im Eventbereich sowie in seiner Funktion als Berater und Beschaffer im Bereich Informatik- und Kommunikationsmittel), als Übernachtungsmöglichkeit, als mobiles Büro, als mobile Werkstatt und als Demonstrationsobjekt (für die Entwicklung von "After-Sale"-Produkten) gedient.