Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.-- pro Monat zur Anwendung. Wird ein Fahrzeug einer Einzelfirma überwiegend privat genutzt und ist es für die Ausübung der selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht erforderlich, ist es derweil (in Einklang mit der Präponderanzmethode, vgl. E. 3.1) auszubilanzieren. Die Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit dem Fahrzeug verbucht wurden, sind dann ebenfalls auszubuchen (vgl. den einschlägigen TaxInfo-Beitrag, auffindbar unter: , Menu "Einkommens- und Vermögenssteuern > Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs ab Steuerjahr 2022" [abgerufen am 23.5.2025]).