3.3 Wird ein Geschäftsfahrzeug sowohl für geschäftliche als auch für private Fahrten benutzt, sind die mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Aufwendungen nicht nur für die geschäftliche Tätigkeit angefallen, weshalb zwingend ein Privatanteil auszuscheiden ist. Können die Betriebskosten des sowohl privat als auch geschäftlich benützten Fahrzeugs nicht genau ausgeschieden werden, kommt nach der für das Steuerjahr 2022 geltenden Praxis der Steuerverwaltung ein jährlicher Privatanteil von pauschal 0.9 % des Kaufpreises des Fahrzeugs (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.-- pro Monat zur Anwendung.