3.2 Die Einordnung eines Vermögenswerts hat nicht nur bei der Besteuerung des Vermögens, sondern auch bei der Ermittlung des steuerbaren Erfolgs Auswirkungen. Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bildet bei steuerpflichtigen Personen, welche eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen, der Saldo der Erfolgsrechnung (Art. 21 Abs. 5 StG i.V.m. Art. 85 StG bzw. Art. 18 Abs. 3 DBG i.V.m. Art. 58 DBG). Dabei werden bei selbstständiger Erwerbstätigkeit die geschäftsmässig begründeten Kosten von den Einkünften aus dieser Tätigkeit abgezogen (Art. 32 Abs. 1 StG bzw. Art. 27