Dies habe ein hohes Mass an Flexibilität, Handlungsfreiheit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft erfordert. Der Kastenwagen habe ihm bzw. der selbstständigen Erwerbstätigkeit in all den ausgeübten Bereichen gedient (vgl. Bst. A, wonach der Rekurrent im Wesentlichen in Bereichen IT-Support, IT-Beratung sowie IT-Beschaffung, Eventmanagement und Produktentwicklung tätig ist). Einerseits sei der Kastenwagen Transportmittel für Personen und Waren, z.B. im Eventbereich sowie in seiner Funktion als Berater bzw. Beschaffer im Bereich Informatik- und Kommunikationsmittel.