C. Der Rekurrent bzw. dessen Vertreter hat gegen die Einspracheentscheide mit Eingabe vom 26. April 2024 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Er beantragt, die Einspracheentscheide vom 4. April 2024 unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben. Das steuerbare Einkommen für das Steuerjahr 2022 sei (weiterhin unter Berücksichtigung eines Privatanteils für den Kastenwagen)