B. Gegen die Veranlagungsverfügungen 2022 erhob der Rekurrent (nun vertreten durch Rechtsanwalt B.________, nachfolgend Vertreter) mit Schreiben vom 5. Oktober 2023 Einsprache (pag. 356). Er beantragte, den Kastenwagen wegen überwiegend geschäftsmässigen Nutzens dem Geschäftsvermögen zuzuordnen, den steuerbaren Erfolg (unter Berücksichtigung eines Privatanteils) entsprechend zu reduzieren bzw. das steuerbare Eigenkapital zu erhöhen. Im Rahmen des Einspracheverfahrens wurden zur Begründung weitere Unterlagen und Beweismittel eingereicht, welche nach Auffassung des Rekurrenten den geschäftlichen Nutzen des Kastenwagens belegen.