A. A.________ (Rekurrent) war im vorliegend interessierenden Steuerjahr 2022 selbstständig erwerbstätig und erzielte einen Umsatz von CHF ________ (siehe Akten der Steuerverwaltung pag. 35). Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens 2022 wurde abgeklärt, ob die Kosten für ein in der Buchhaltung aktiviertes Geschäftsfahrzeug (Fahrzeug C.________) dem Ge- schäfts- oder dem Privatvermögen des Rekurrenten zuzuweisen sind. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Kastenwagen inkl. Wohneinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit (nachfolgend Kastenwagen). Der Rekurrent wurde deshalb u.a. aufgefordert, seine Tätigkeiten detailliert zu beschreiben und zu belegen (vgl. pag. 148 sowie pag.