4. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, welcher Tarif beim Rekurrenten zur Anwendung kommt. Grundsätzlich berechnet sich der Steuerbetrag der kantonalen Steuern nach der Tabelle in Art. 42 Abs. 2 StG und derjenige der direkten Bundessteuer nach der Tabelle in Art. 36 Abs. 1 DBG (sog. Grundtarife).