Nantermod ''Alternierende Obhut. Aufteilung des Kinderabzugs zwischen den Eltern"). Der Nationalrat leistete der Initiative auf Empfehlung der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates keine Folge. Der Bundesgesetzgeber hat somit im Bewusstsein der in Frage stehenden Problematik auf eine Änderung beim Kinderabzug verzichtet. Der durch die Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen geschaffene Status ist somit entscheidend, während der Umfang der Betreuung keine Rolle spielt. Weder die gemeinsame elterliche Sorge noch die alternierende Obhut haben damit Auswirkungen auf die im StG bzw. DBG vorgesehenen sozialen Steuerentlastungen.