-4- steuerpflichtige Person sorgt, CHF 8'000.-- bei den kantonalen Steuern sowie CHF 6'500.-- bei der direkten Bundessteuer, abgezogen werden. Werden die Eltern getrennt besteuert, so wird der Kinderabzug hälftig aufgeteilt, wenn das Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge steht und keine Unterhaltsbeiträge für das Kind geltend gemacht werden. Um zu vermeiden, dass der Kinderabzug und der Abzug von Alimentenzahlungen kumuliert werden, hat der Gesetzgeber die Gewährung des hälftigen Abzugs unter die Voraussetzung gestellt, dass keine Unterhaltsbeiträge geltend gemacht werden.