Dies, weil die Kinderabzüge dem Elternteil zuständen, der die Kinderalimente versteuern würde. Ferner berücksichtigte die Steuerverwaltung den Tarif für Alleinstehende. Gegen die Veranlagungsverfügungen 2022 erhob der Rekurrent mit Schreiben vom 17. Januar 2024 Einsprachen (pag. 64), welche die Steuerverwaltung mit Einspracheentscheiden 2022 vom 4. April 2024 (pag. 76-69) abwies.