Der (zivilrechtliche) Wohnsitz befindet sich bei der Mutter. Der Rekurrent wurde verpflichtet, seiner Ex-Partnerin für die Kinder einen Unterhaltsbeitrag von monatlich je CHF 379.-- (erstmals per November 2022), im Jahr 2022 ausmachend CHF 1'516.--, zu bezahlen (vgl. Trennungsvereinbarung des Regionalgerichts ________ vom 16.11.2022; Akten Steuerverwaltung, pag. 49-46).