betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2022 den Akten entnommen: A. A.________ (Rekurrent) ist verheiratet mit B.________ (Ex-Partnerin bzw. Mutter). Ihrer Ehe entsprossen die zwei gemeinsamen Kinder D.________ (geb. ________2011) und E.________ (geb. ________2012). Seit dem 18. Mai 2021 sind der Rekurrent und seine Ex-Partnerin getrennt. Für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts wurden die beiden Kinder unter die alternierende Obhut beider Eltern gestellt (mit Betreuungsanteilen zu je 50 %). Der (zivilrechtliche) Wohnsitz befindet sich bei der Mutter.