1. Der Einspracheentscheid vom 4. April 2024 betreffend die amtliche Bewertung des Grundstücks C.________ Gbbl. Nr. 1____ wird aufgehoben und die Sache zur Neufestsetzung des amtlichen Werts ab 2020 im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 2'928.05 werden der Rekurrentin anteilmässig im Betrag von CHF 1'464.-- zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 2'511.20.-- (inkl. Mehrwertsteuer und allfälliger Auslagen) gesprochen.