Daher ist die Sache zur Festsetzung eines angemessenen Abzugs für Erstwohnungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen worden. Die Steuerverwaltung hat den Entscheid sodann am 31. März 2025 vor Verwaltungsgericht angefochten (Verfahren Nr. 100 2025 96). Das Verfahren ist gegenwärtig noch hängig.