9.2 Die Steuerrekurskommission hat jenen Entscheid im Wesentlichen wie folgt begründet: Zu verweisen ist zum einen auf eine Medienmitteilung des Bundesamts für Raumentwicklung am vom 9. Mai 2023, wonach die Immobilienpreise in touristischen Hot-Spots stark gestiegen seien, was in erster Linie auf die starke Nachfrage nach Zweitwohnungen zurückzuführen sei (abrufbar unter: "Dokumentation > Medienmitteilungen"). Weiter ist in Art. 3 Abs. 1 ZWG geregelt, dass die Kantone bei Bedarf im Richtplan Massnahmen zur Förderung preisgünstiger Erstwohnungen vorsehen. Gemäss Richtplan des Kantons Bern gehört C.__